Das Arbeitsamt

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Bundesagentur für Arbeit – hinter diesen Begriffen befindet sich das Arbeitsamt, welches unter dieser Bezeichnung wohl am bekanntesten ist. Es ist eine Behörde, welches die Agenden der Arbeitsmarktverwaltung und der Arbeitsvermittlung eines Staates oder seiner Verwaltungsteile betreut. Heute gibt es auch viele private Arbeitsvermittler, das Arbeitsamt hat wohl aber noch immer das Monopol.

Das Arbeitsamt ist eine selbstverwaltete Bundesbehörde, seine Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Unter anderem sind die Aufgaben der Agentur für Arbeit im dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Die Hauptaufgaben sind Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarktberatung, Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene, Arbeitsmarktbeobachtung, Arbeitsmarkt – und Berufsforschung. Eine weitere Aufgabe ist die Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und Saison – Kurzarbeitergeld.

Das Arbeitsamt hat zudem die Aufgabe, Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung zu bringen, diese sind unter anderem die Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eignungsfeststellung, Eingliederungszuschuss, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Gründungszuschuss für Existenzgründer. Die Förderung der Berufsausbildung ist eine weitere Aufgabe der Arbeitsagentur. Hierzu zählt zum Beispiel das Ausbildungsmanagement, die Berufsausbildungsbeihilfe und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Das Arbeitsamt fungiert auch als Familienkasse und ist für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag zuständig, sofern dies nicht vom Arbeitgeber übernommen wird. Bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für die Leistungen zum Lebensunterhalt ist das Arbeitsamt verantwortlich, sofern die Aufgaben in getrennter Aufgabenwahrnehmung erfolgen oder in einer Arbeitsgemeinschaft.