Die Arbeitslosenversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland gehört die Arbeitslosenversicherung zu den Sozialversicherungen im sozialen Sicherungssystem. Man bezeichnet sie auch als Versicherungszweig der Arbeitsförderung. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ist Träger der Arbeitslosenversicherung, ihre Gesetzliche Grundlage ist das SGB III (Dritte Buch Sozialgesetzbuch) festgeschrieben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist das Aufsichtführende Ministerium. Außer geringfügig Beschäftigten sind Auszubildende, Arbeitnehmer und seit dem 01. Februar 2006 auch Wehr – und Zivildienstleistende pflichtversichert. Im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit können sich unter bestimmten Voraussetzungen seit Februar 2006 Selbstständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, versichern. Hauptsächlich werden die Leistungen der Arbeitslosenversicherung aus den Versicherungsbeiträgen finanziert, der Beitrag bei Arbeitnehmern ist zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer zu tragen.

Der Beitragssatz beträgt 2,8 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, der Beitragssatz wird ab dem 01. Januar 2011 auf 3,0 Prozent steigen. Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung richten sich in erster Linie an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche sich an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen gewährt zu bekommen. Leistungen an Arbeitnehmer sind zum Beispiel Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Förderung der Berufsausbildung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Kurzarbeitergeld oder Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer. Leistungen an Arbeitgeber sind unter anderem Zuschüsse bei Einstellungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz oder finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen wie ungelernte oder durch Behinderung eingeschränkte Menschen.