Das Arbeitslosengeld bei Selbstständigkeit
Ein Anrecht auf staatliche Unterstützung hat man auch als Selbstständiger. Wer ein zu geringes Einkommen hat, kann beim Staat Unterstützung in Form von Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II beantragen.
Für viele ist das Ziel die Selbstständigkeit und die Zahl derer, die sich wirklich selbstständig machen ist in den letzten Jahren immens angestiegen. Manch einer lässt damit einen Traum in Erfüllung gehen, andere wiederum sehen in der Selbstständigkeit den einzigen Ausweg vor der Arbeitslosigkeit und die Chance dabei finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Bevor man sich selbstständig macht, sollte man sich genauestens informieren, wie man sich absichern kann, was einen Versicherungen kosten und welche überhaupt Sinn machen. Vor lauter Euphorie und die positiven Hoffnungen für die Zukunft vergessen viele darüber nachzudenken was passiert, wenn die Selbstständigkeit nicht funktioniert oder die Geschäfte nur schlecht laufen. Muss man die Selbstständigkeit aufgeben ist man arbeitslos, somit denken viele sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dies ist jedoch nicht der Fall, zumindest nicht auf Arbeitslosengeld I. Man kann Anträge auf Arbeitslosengeld II, auch bekannt unter Hartz IV, stellen um wenigstens genügend Geld für die Grundabsicherung zu haben was bedeutet seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Selbstständigkeit zu wenige Einnahmen erzielt bzw. wenn man die Selbstständigkeit aufgeben muss.
Selbstständige, welche freiwillig eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben, profitieren von dieser für den Fall dass ihre Geschäftsidee scheitert, sie bekommen dann Arbeitslosengeld I.