Fachanwalt und Sozialrecht

Fachanwalt für Sozialrecht ist ein Titel bei dem es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung nach dem deutschen Berufsrecht der Fachanwälte handelt, er gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen überhaupt. Der Anwalt für Sozialrecht kann diesen Titel nur führen, wenn er besondere Kenntnisse nachweisen kann wie zum Beispiel das allgemeine Sozialrecht und das Verfahrensrecht und des Weiteren das Arbeitsförderung – und Sozialversicherungsrecht.

Hierzu kommen noch das Sozialhilferecht, das Ausbildungsförderungsrecht, das Recht des Familienlastenausgleiches, das Recht der Eingliederung Behinderter und das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden. Um den Titel Anwalt für Sozialrecht führen zu dürfen, reicht das Wissen allein nicht aus, der Anwalt muss einen Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen vorweisen können. Gefordert werden durch § 5 S. 1 lit. c FAO, der Nachweis von 60 bearbeiteten Fällen durch den Bewerber. Diese Fälle müssen mindestens drei der in § 11 Nr.2 FAO genannten Rechtsgebiete umfassen und ein drittel aller Fälle muss vor Gericht verhandelt worden sein.

Einen Fachanwalt für Sozialrecht aus seiner Umgebung kann man über die Anwaltskammer in Erfahrung bringen, oder aber im Internet. Viele Anwälte haben eigene Internetpräsenzen auf denen sie sich und Ihre Kanzlei vorstellen, manche gewähren einem sogar den Einblick, wie viele Jahre sie Berufserfahrung haben und man kann sich einen ersten Eindruck verschaffen. Das Sozialrecht ist ein großes Themengebiet, ein Anwalt für Sozialrecht muss sich zwar im kompletten Bereich auskennen, die meisten haben sich jedoch auf ein Teilgebiet spezialisiert.